Keine gewinnerhöhende Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Keine gewinnerhöhende Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit [beantrage ich / beantragen wir], bei der Ermittlung des Gewerbeertrags keine gewinnerhöhende Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG vorzunehmen.
Der Investitionsabzugsbetrag wurde bereits vor der Betriebseröffnung gewinnmindernd in Anspruch genommen und wirkt sich gewerbesteuerlich nicht aus.
Die vormalige Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags hat den Gewerbeertrag nicht gemindert hat (vergleiche hierzu Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 26. Januar 2011, BStBl I 2011, 152), so dass im Hinblick § 7g EStG keine Gewinnerhöhung vorzunehmen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster