Wohnungsbauprämie: Erhöhung von Prämie und Einkommensgrenzen

Wohnungsbauprämie: Erhöhung von Prämie und Einkommensgrenzen
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Die Bildung von Wohneigentum, insbesondere zur Selbstnutzung, ist ein wichtiger Schutz vor steigenden Belastungen durch Wohnkosten, vor allem im Alter. Im Hinblick auf den Eigentumserwerb ist es wichtig, bereits junge Menschen zu motivieren, frühzeitig mit dem Ansparen von Eigenkapital zu beginnen. Mit der Wohnungsbauprämie wird insbesondere
das Sparen in Bausparverträgen gefördert und hierfür ein entsprechender Anreiz geschaffen.

Für das Ziel, die Eigenkapitalbildung künftiger Erwerber zu stärken, ist es zum einen wichtig, die relevanten Haushalte durch eine Anpassung der Einkommensgrenzen wieder zu erreichen. Zum anderen müssen sie durch eine Anpassung der förderfähigen Höchstbeträge und der Prämiensätze auch einen hinreichenden Anreiz zum Vor-Sparen erhalten.

Aktuell wird die Wohnungsbauprämie ab dem 1.1.2021 deutlich verbessert, und zwar auch für bestehende Verträge. So steigt die Prämie von 8,8 Prozent auf 10 Prozent, und der Sparhöchstbetrag wird auf 700 Euro bzw. 1.400 Euro erhöht. Die Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) werden auf 35.000 Euro für Ledige und 70.000 Euro für Verheiratete angehoben.

Wohnungsbauprämie 2021: Erhöhung von Prämie und Einkommensgrenzen

Wohnungsbauprämie 2021: Erhöhung von Prämie und Einkommensgrenzen

Lohnsteuer kompakt

Für das Bausparen gibt es drei verschiedene staatliche Förderungen: Überweist der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen – auch aus eigenem Gehalt – auf einen Bausparvertrag, erhalten Sie dafür die Arbeitnehmer-Sparzulage. Zahlen Sie eigene Beiträge selber auf den Bausparvertrag ein, können Sie die Wohnungsbauprämie bekommen. Und zum dritten können Sie seit 2008 für eigene Beiträge in einen zertifizierten Bausparvertrag wahlweise auch die Riester-Förderung beanspruchen.

 

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