Wer seinen Steuerbescheid noch nicht in den Händen hält, muss sich unter Umständen noch etwas länger gedulden. Die Finanzämter können bestimmte Steuererklärungen nicht bearbeiten, weil die dafür notwendige Software nicht verfügbar ist. Der Radiosender MDR Info wurde von einem seiner Hörer darauf aufmerksam gemacht.
Der Hörer hatte seine Steuererklärung bereits im Februar per ELSTER abgegeben und wartete ein Vierteljahr auf seinen Steuerbescheid. Auf Nachfragen des Hörers teilte man ihm mit, dass man seine Steuererklärung nicht bearbeiten könne, da die Software fehlt. Eine Sprecherin des Landesamtes für Steuern und Finanzen Sachsen bestätigte dem Sender und schränkte aber gleichzeitig ein, dass dies nur für „besondere Fälle“ gelte. Ein solcher Fall könnte vorliegen, wenn zum Beispiel eine Einnahme-Überschuss-Rechnung notwendig sei.
Der Grund für die Verzögerung liegt in den Steuergesetzen. Diese werden zum Teil erst erst am Jahresende verabschiedet. Die rechtzeitige Umsetzung ist für die Software-Entwickler dann eine große Herausforderung – in diesem Jahr hat es offenbar nicht für alle Steuerfälle gereicht. Das Problem ist übrigens nicht auf Sachsen beschränkt, sondern betrifft alle Bundesländer, da die Software in einem Verbund mit allen 16 Bundesländern erstellt wird.
Bis die Software fertig ist, müssen die Finanzbeamten die besonderen Steuererklärungen nun vorerst per Hand bearbeiten.