Die steuerliche Behandlung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) bei Fotovoltaikanlagen sorgt weiterhin für Unsicherheit. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) gibt betroffenen Steuerzahlern jedoch Hoffnung: Die Rückgängigmachung des IAB für vor 2022 gebildete Beträge ist ernstlich zweifelhaft. Was bedeutet das für Steuerpflichtige, die sich in einer ähnlichen Situation befinden? Hier erfahren Sie die Details.
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