Schlagwort: § 33a EStG

Unterhaltsleistungen: Ab 2025 nur noch Banküberweisung zulässig

Unterhaltsleistungen: Ab 2025 nur noch Banküberweisung zulässig

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen ausschließlich per Banküberweisung erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Was das für Sie bedeutet und welche Ausnahmen gelten, erfahren Sie hier.


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