Schlagwort: Zivilprozesskosten

Prozesskosten: Kosten für Zivilprozess grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig

Prozesskosten: Kosten für Zivilprozess grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig

Bei der steuerlichen Anerkennung von Kosten für einen Zivilprozess war der Fiskus schon immer knauserig: Solche Kosten wurden nur selten als „zwangsläufig“ erachtet und somit meistens als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt. Als zwangsläufige Aufwendungen erkannte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur an, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte. 
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Prozesskosten: Kosten für Scheidungsfolgesachen weiterhin nicht abzugsfähig

Prozesskosten: Kosten für Scheidungsfolgesachen weiterhin nicht abzugsfähig

„Bis dass der Tod euch scheidet?“ Von wegen. Etwa jede dritte Ehe in Deutschland geht vorzeitig auseinander. Und jedes Mal ist dies mit ganz erheblichen Kosten für beide Parteien verbunden. Für jeden Ehegatten stellt sich die Frage, ob er seine Scheidungskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen darf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Kosten des Scheidungsverfahrens und der Scheidungsfolgesachen:
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