Bau- und Betriebskosten eines Homeoffice lassen sich komplett von der Steuer absetzen, sofern das Arbeitszimmer den gesamten Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Ist dies nicht der Fall, gibt es abweichende Regelungen. Sowohl Mieter als auch Immobilieneigentümer dürfen das Homeoffice steuerlich anteilig von den Kosten für das gesamte Gebäude absetzen.
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