Anders als reguläre Angestellte stehen Zeitarbeitnehmer bekanntlich nicht in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betrieb, bei dem sie tatsächlich arbeiten, sondern zum Personaldienstleister, der sie vermittelt hat. Dieser Umstand macht die Einkommenssteuererklärung in manchen Bereichen ein wenig komplizierter und ist zudem noch immer Gegenstand juristischer Klärung und Beurteilung. Betroffen sind vor allem die Punkte Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand. Hinzu kommt die generelle Frage nach der zeitlichen Abgrenzung einer Zeitarbeit. Wir wollen an dieser Stelle die bisherigen Fakten zusammentragen und Hinweise geben.
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