Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro je Kind 10 Jahre lang.
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Schlagwort: Wohneigentum
Steuern sparen mit einer Immobilie?
Nicht selten nutzen viele Anleger folgende Idee, die als Steuersparmodell längst mehr als lukrativ erscheint: Der Kauf einer vermieteten Immobilie zur Kapitalanlage. Während viele Investoren selbst in ihrem Häuschen wohnen und sich dieses Eigenheim mühsam ansparen, gilt der Kauf einer Wohnung zum Vermieten meist rein als lukrative Kapitalanlage. Längst ist es kein Geheimnis, dass dieses Steuersparmodell auf Dauer viele Vorteile hat.
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Neue Eigenheimförderung: Das Baukindergeld seit September 2018
Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden. Diese neue Eigenheimförderung gibt es – anders als die frühere Eigenheimzulage oder die vormalige 10e-Förderung – nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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