Das Gesetz sagt, dass Aufwendungen für ein Erststudium als Erstausbildung nicht unbegrenzt als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Abzug als Sonderausgaben bedeutet, dass die Studienkosten steuerlich „unter den Tisch fallen“, wenn keine entsprechend hohen Einnahmen erzielt werden. Was von den Studienkosten im Jahr der Zahlung nicht mit Einkünften verrechnet werden kann, ist steuerlich verloren. Jedenfalls werden die Kosten nicht auf spätere Jahre vorgetragen, um dann im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung zu erlangen.
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Schlagwort: Werbungskosten
Kauf eines Hauses: Aufgepasst bei Schönheitsreparaturen!
Nach dem Erwerb eines gebrauchten Gebäudes werden oftmals umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“) durchgeführt. Solche Aufwendungen sind eigentlich Erhaltungsaufwand und als Werbungskosten absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. Falls die Kosten innerhalb von drei Jahren höher sind als 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes, werden sie den Anschaffungskosten hinzugerechnet und dürfen nur einheitlich abgeschrieben werden.
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Steuererklärung 2016: Abgabefrist endet am 31. Mai 2017
Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Mai 2017 endet die offizielle Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember 2017.
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Fortbildung: Kurse zur Persönlichkeitsbildung absetzbar?
Viele Kurse und Lehrgänge, die aus beruflichem Grund absolviert werden, vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten, die auch für die eigene Persönlichkeitsbildung nützlich sind. Besonders gilt dies für psychologisch orientierte Kurse. Genau deshalb wollen die Finanzämter solche Aufwendungen häufig steuerlich nicht anerkennen. In vielen Fällen aber können Sie Ihre Kosten doch erfolgreich als Werbungskosten absetzen.
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Arbeitszimmerkosten: Doppelter Höchstbetrag bei zwei Personen?
Seit 2005 wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkung beim Arbeitszimmer objektbezogen an. Das bedeutet, dass die Arbeitszimmerkosten unabhängig von der Anzahl der nutzenden Personen nur einmal bis zu 1.250 Euro absetzbar sind. Wenn also ein Lehrerehepaar ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzt, kann nicht jeder die Kosten bis 1.250 Euro absetzen, sondern dieser Höchstbetrag ist entsprechend dem Nutzungsverhältnis aufzuteilen.
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Unfallkosten: Wie das Finanzamt bei Schnee- und Glatteisunfällen hilft
Gerade im Winter kommt es witterungsbedingt oft zu Schnee- und Glatteisunfällen. Bezüglich der Schadensregulierung denken die Unfallbeteiligten dann natürlich zuerst an ihre Versicherung. Falls sich jedoch der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat, hilft das Finanzamt bei eigenen Schäden. Diese Steuersparchance ist häufig nicht bekannt.
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Höhere Fahrtkosten für Zeitarbeitnehmer absetzbar?
Leih- oder Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher, sondern zum Verleiher. Sie sind typischerweise stets bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig. Sie haben also keine feste Arbeitsstätte beim Arbeitgeber. Oftmals sind sie in einem Betrieb für einen längeren Zeitraum tätig, um einen fest umrissenen Arbeitsauftrag auszuführen.
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Kosten für die Habilitationsfeier als Werbungskosten absetzbar
Aufwendungen für die Bewirtung anlässlich persönlicher Ereignisse sind normalerweise steuerlich nicht absetzbar. Zu solchen Ereignissen zählen auch Dienstjubiläum, Beförderung, Geburtstag – und auch Verleihung der Ehrendoktorwürde oder eine Habilitationsfeier. Weil in diesem Fall die Bewirtungskosten der persönlichen Repräsentation dienen, sind sie privat veranlasst und nicht als Werbungskosten absetzbar.
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Rentenbeiträge definitiv nicht als Werbungskosten absetzbar
Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur neuen „Rürup“-Rentenversicherung sind im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ nur begrenzt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Gleichwohl müssen die Renten in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
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Erhöhung der Umzugspauschale ab März 2016
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. In die Umzugspauschale fließen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen ein.
Meisterbonus: Keine Kürzung der Werbungskosten
Die Fortbildung zum Meister ist teuer, und die Aufwendungen sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Einige Bundesländer zahlen seit einiger Zeit einen Meisterbonus, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung zu unterstreichen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Frage ist allerdings, ob die Werbungskosten um den Bonus gekürzt werden müssen.
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Erststudium: Unterkunftskosten des Kindes korrekt absetzen?
Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind in unbegrenzter Höhe als – vorab entstandene – Werbungskosten absetzbar. Hingegen sind Kosten eines Studiums als Erstausbildung nach dem Abitur lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
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Immobilienfinanzierung: Beiträge zur Risikolebensversicherung keine Werbungskosten
Bei Darlehen zur Finanzierung einer Vermietungsimmobilie verlangt die finanzierende Bank oder Bausparkasse im Allgemeinen den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Dies hat sowohl für die Bank als auch für den Darlehensnehmer einen großen Vorteil: Falls der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt, bekommt die Bank den ausstehenden Kredit von der Versicherungsgesellschaft und der Erbe eine schuldenfreie Immobilie.
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Umzugskosten trotz geringer Fahrzeitersparnis anerkannt
Aktuell hat das Finanzgericht Köln ein Wahnsinnsurteil zugunsten der Steuerzahler gefällt: Obwohl die erforderliche Fahrzeitersparnis von mindestens 1 Stunde bei weitem nicht erreicht wurde, wurde ein Umzug als beruflich veranlasst und die Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt.
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Werbungskosten: Arbeitsmaterialien im Home Office richtig geltend machen
Selbständige Unternehmer und auch Kleinunternehmer sowie Freiberufler kümmern sich in Eigenregie um die Einrichtung und Pflege ihrer Büroräume. Mit dem Home Office, das für viele Selbständige ein wichtiges Argument für die Abkehr vom Angestelltendasein darstellt, sind zusätzlich auch steuerliche Vorteile verbunden. So kann nicht nur das Arbeitszimmer selbst abgesetzt werden, sondern auch die Arbeitsmaterialien, die Einrichtung und wichtige Geräte wie PC oder Drucker. Um bei der kommenden Steuererklärung nichts zu vergessen und geltende Regelungen einhalten zu können, sollten sich auch Selbständige rechtzeitig über ihre Möglichkeiten informieren.
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Unfallkosten mit der Entfernungspauschale abgegolten?
Aufwendungen infolge Unfall, Beschädigung oder Diebstahl sind nach bisherigem Verständnis stets zusätzlich zur Entfernungspauschale und zusätzlich zur Dienstreisepauschale als Werbungskosten absetzbar, wenn sich der Schaden auf einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet. Die Unfallkosten oder andere Aufwendungen sind in voller Höhe abziehbar, nicht etwa nur mit dem beruflichen Nutzungsanteil. Andererseits werden sie auch nicht mit dem beruflichen Nutzungsanteil an-erkannt, wenn der Schaden auf einer privaten Fahrt eintritt.
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Steuererklärung 2015: Abgabefrist endet am 31. Mai 2016
Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Mai 2016 endet die offizielle Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember 2016.
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Gilt der Besuch einer Kunstausstellung als Fortbildung?
Der Besuch von schöngeistigen Veranstaltungen, wie Konzerten, Theateraufführungen, Museen, Lesungen u. Ä., fördert die Allgemeinbildung und ist damit grundsätzlich dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn solche Besuche für die Berufstätigkeit nützlich und förderlich sind (BFH-Urteil vom 8.2.1971, BStBl. 1971 II S. 368).
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Häusliches Arbeitszimmer bei Pool-Arbeitsplatz
Mit Pool-Arbeitsplatz ist hier nicht der Arbeitsplatz eines Bademeisters gemeint, sondern ein oder mehrere Schreibtische im Betrieb, die von mehreren Mitarbeitern an ihren Bürotagen je nach Bedarf genutzt werden. Denn zunehmend dürfen Mitarbeiter an einigen Tagen zu Hause arbeiten und müssen nur an den anderen Tagen im Betrieb anwesend sein.
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Doppelter Haushalt: Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Verheirateten
Zahlreiche Städte verlangen inzwischen eine Zweitwohnungsteuer, zu zahlen von Bürgern mit Zweit- oder Ferienwohnung. Betroffen davon sind auch zigtausende Berufspendler, die am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten. Wird bei Ihnen eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt, können Sie neben der Wohnungsmiete und den Fahrtkosten auch die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten absetzen (R 9.11 Abs. 8 Satz 2 LStR).
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