Nach wie vor befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar sind. Im Hinblick auf die künftige Entscheidung wird den Studenten stets geraten, ihre Studienkosten als Werbungskosten im Rahmen einer Einkommensteuererklärung als Verlustvortrag geltend zu machen.
Schlagwort: Verlust
Übungsleiter: Verluste steuerlich absetzbar
Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sind steuerbegünstigt: Die Vergütungen hierfür bleiben bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag ist nicht allzu üppig, doch viele Vereine können selbst diesen Betrag nicht einmal zahlen. So wundert es nicht, dass die Übungsleitertätigkeit nicht nur mit großem Idealismus und Engagement ausgeübt wird, sondern häufig mit eigenen Kosten verbunden ist, die die Einnahmen übersteigen. Und dann ist die Frage, ob dieser Verlust aus der Nebentätigkeit wenigstens steuermindernd mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.
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Wozu gibt es in Deutschland die Wettsteuer?
Dass man bei den unterschiedlichsten Dingen Steuern entrichten muss, ist wohl keinem neu. Noch recht neu ist dafür aber die Wettsteuer, die in Deutschland erhoben wird. Diese gibt es erst seit 2012. Seit 2011 ist sie in einem geänderten Glücksspielvertrag festgeschrieben, der 2012 in Kraft getreten ist.
Hier mag es viele Leser verwundern, wieso der Staat erst 2012 angefangen hat, Steuern auf Wetten zu erheben. Schließlich ist der deutsche Staat sonst dafür bekannt, dass er sich kaum eine Quelle für Steuern entgehen lässt, und Wetten gibt es nun nicht gerade erst seit gestern. Man hätte also eher vermutet, dass es die Wettsteuer schon um Einiges länger gibt.
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