„Das setze ich von der Steuer ab“, ist ein Satz, der deutlich leichter über die Lippen geht, als er in der Realität umsetzbar ist. Denn: Um eine Rechnung von der Steuer absetzen zu können, muss diese auch entsprechend erstellt worden sein. Eine Herausforderung kann das für beide Seiten sein – für den Handwerksbetrieb, der sich eher um die Ausführung von Aufträgen kümmert, als um die Erstellung von Rechnungen, und für den Endverbraucher, der gar nicht weiß, auf welche Details er mit der Prüf-Brille achten muss. Wichtige Hinweise und Tipps gibt es in diesem Beitrag.
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