Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts durch das unterhaltspflichtige Elternteil ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. Seit 2010 wurde der Kindesunterhalt nicht erhöht, weil auch der steuerliche Kinderfreibetrag unverändert blieb.
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