Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, wenn sie eine Fotovoltaikanlagen errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat daher eine Broschüre zu den steuerlichen Regelungen für Fotovoltaikanlagen herausgegeben.