Am 20. und 21. Oktober 2023 hat sich an der Ostsee in Schleswig Holstein eine Jahrhundert-Sturmflut ereignet, die an vielen Stellen im Land große Schäden verursacht hat. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Bürgern zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten will der Fiskus nun durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenkommen.
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Schlagwort: Steuerstundung
Steuerzinsen: BFH hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit!
Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr, d.h. für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes 0,5 % des fälligen Steuerbetrages als Steuerzinsen. Dies ist so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Steuerzinsen: Nachzahlungszinsen im Jahre 2015 verfassungsgemäß?
Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt immer noch zu Lasten der Bürger einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr, d.h. für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes 0,5 % des fälligen Steuerbetrages. Dies Nachzahlungszinsen sind so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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