Schlagwort: Steuererklärung 2013

Probleme bei der Abholung der elektronischen Steuerbescheide

Probleme bei der Abholung der elektronischen Steuerbescheide

Bei der Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden gibt es offensichtlich zur Zeit massive Probleme. Wie uns das ELSTER-Team mitteilte, tritt wohl seit Kurzem ein Fehler auf, der die Abholung des elektronischen Steuerbescheids verhindert.
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Steuererklärung 2013 – Frist verpasst?

Wer das letzte Wochenende im Mai keine Zeit für den Papierkram hatte oder einfach lieber das schöne Wetter genossen hat, sollte jetzt noch schnell um Aufschub beim Finanzamt bitten.

Abgabefrist für die Steuererklärung 2013 war dieses Jahr der 2. Juni 2014. Eigentlich sollte der Antrag auf Verlängerung schon vor Fristende beim Finanzamt eingegangen sein. Wer jedoch getrödelt hat,
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CHIP testet Online-Lösungen für die Steuererklärung 2013

Auch CHIP befindet sich dieses Jahr unter den Testern der Online-Steuerprogramme.

Zwar fiel dieser Test nicht besonders umfangreich aus, jedoch können wir mit dem Testergebnis des Autors zufrieden sein:
Zum Testfeld gehört erstmalig auch Lohnsteuer kompakt und gleich bei den Web-Anwendungen zu den Testsiegern.

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Steuer? Klasse!

Unter diesem Motto hat Jan Schüßler von der CT Steuerprogramme unter die Lupe genommen. Auch Lohnsteuer kompakt stand dabei auf dem Prüfstand und kam besonders gut weg.
Kein Wunder – schließlich haben wir im letzten Jahr zahlreiche Verbesserungen eingeführt, die auch dem CT-Redakteur nicht verborgen geblieben sind.
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Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung gestrichen

Scheiden tut nun doppelt weh!

Der Fiskus erkennt anfallende Kosten für die Scheidung oder anderer Zivilkosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung an. Was im Mai 2011 noch beschlossen wurde, nämlich, dass sämtliche Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, wurde im Sommer 2013 vom Fiskus mit dem Rotstift bearbeitet.
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Neue Funktionen bei Lohnsteuer kompakt: „Kunden sparen im Schnitt 1000 Euro in nur einer Stunde

Das Portal Lohnsteuer kompakt hat verschiedene Neuerungen eingeführt, damit die Steuererklärung für 2013 möglichst einfach durchzuführen ist. „Wir haben uns an denAnregungen unserer Kunden orientiert und erbringen genau die Service-Leistungen, die das  Ausfüllen der Steuererklärung und den Umgang mit dem Finanzamt wirklich erleichtern“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt. „Mit den vielen Hilfestellungen dauert das Erstellen der Steuererklärung in der Regel nur eine Stunde, bei einer durchschnittlichen Steuerersparnis von 1000 Euro.“
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Das PC Magazin lobt Lohnsteuer kompakt

Yvonne Göpfert, Autorin des PC Magazins berichtet im Artikel „Steuererklärung online – 5 Tools für mehr Geld im Test“ vom 14.01.2014, wie Online-Steuerprogramme aufgrund ihrer Tools zu einer höheren Steuererstattung verhelfen.

Der Test von Lohnsteuer kompakt fällt äußerst positiv aus:
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Wann kommt mein Steuerbescheid? – Frühestens Mitte März

Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2013 werden laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, frühestens Anfang März verschickt. Die Begründung dafür liegt in der andauernden Frist für Arbeitgeber, Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) und anderen Instituten, zur Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2014

Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und  auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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Lohnsteuer kompakt erste Online-Steuersoftware mit Bescheidprüfung

Ab sofort können Kunden von Lohnsteuer kompakt ihren elektronischen Steuerbescheid online abrufen und direkt prüfen. Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt von den Angaben des Steuerpflichtigen ab, kann dieser direkt Einspruch einlegen.
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