Für Eltern, die ihren Sparerfreibetrag bei Kapitalerträgen ausgeschöpft haben, bietet sich die Möglichkeit der Kapitalübertragung zum Steuern sparen an. Dabei werden Kapitalanlagen auf ihre Kinder übertragen, so dass die Zinsen bei den Kindern anfallen. Diese haben einen eigenen Sparerfreibetrag von 801 Euro, und bis zu dieser Höhe können die Eltern im Namen ihrer minderjährigen Kinder gesonderte Freistellungsaufträge erteilen. Auf diese Weise lassen sich im Familienverbund die Steuerfreibeträge der Kinder nutzen.
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Schlagwort: Sparerfreibetrag
Steuerfreibeträge für Kinder zahlen sich aus
Da Kindern, ebenso wie den Eltern, jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zustehen, kann die Steuerlast völlig legal vermindert werden. Auch wenn bei den anhaltend niedrigen Zinsen der Sparerfreibetrag nicht mehr so schnell ausgeschöpft wird wie früher, sollten Eltern überlegen, inwieweit es sinnvoll ist Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen.
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