Seit dem 1.1.2020 werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim steuerlich gefördert. Geregelt ist dies in § 35c des Einkommensteuergesetzes. Die Steuervergünstigung ist attraktiv, da ein unmittelbarer Abzug von der Steuerschuld erfolgt. Und sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Maßnahmen zum Sonnenschutz in Anspruch genommen werden.