Die Finanzverwaltung hat im letzten Jahr verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Die vorherige Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ von 800 Euro netto spielt für PCs, Notebooks und Software keine Rolle mehr. Wie zu erwarten, gab es bereits zahlreiche Fragen zu der Neuregelung der Sofortabschreibung.
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Schlagwort: Software
Unbegrenzte Sofortabschreibung für Computer und Software
Ein Computer kann ein Arbeitsmittel sein. Wie bei anderen Arbeitsmitteln auch war bisher eine Sofortabschreibung nur möglich, wenn die Anschaffungskosten unter 800 Euro lagen. Doch nach dem politischen Willen wird diese Regelung ab dem Jahr 2021 für Desktop-Computer, Notebooks und Software durch eine vorteilhafte Neureglung ersetzt. Die Anschaffungskosten können nun im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Sofortabschreibung für Computer, Zubehör und Software geplant
Am 19.1.2021 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zahlreiche neue und zum Teil verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen. Fast etwas untergegangen ist in der öffentlichen Wahrnehmung, dass auch eine weitreichende steuerliche Änderung in Bezug auf die Sofortabschreibung angestoßen werden soll.
Stiftung Warentest: Wenn Tester falsch liegen
Tests der Stiftung Warentest sind ein zweischneidiges Schwert. Sie liefern Kunden einerseits wichtige Informationen, mit denen diese bessere Kaufentscheidungen treffen können. Den getesteten Firmen geben sie die Möglichkeit, ihr Produkt zu verbessern. Doch was, wenn die Stiftung Warentest nicht so gut testet, wie sie sollte?
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GoBD in der Buchhaltung und steuerliche Behandlung von Rechnungen
„Das setze ich von der Steuer ab“, ist ein Satz, der deutlich leichter über die Lippen geht, als er in der Realität umsetzbar ist. Denn: Um eine Rechnung von der Steuer absetzen zu können, muss diese auch entsprechend erstellt worden sein. Eine Herausforderung kann das für beide Seiten sein – für den Handwerksbetrieb, der sich eher um die Ausführung von Aufträgen kümmert, als um die Erstellung von Rechnungen, und für den Endverbraucher, der gar nicht weiß, auf welche Details er mit der Prüf-Brille achten muss. Wichtige Hinweise und Tipps gibt es in diesem Beitrag.
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Technischer Fehler bei ELSTER: Kein elektronischer Steuerbescheid abrufbar!
Schlechte Nachrichten für alle, die in den letzten Wochen Ihre Steuererklärung elektronische abgegeben haben. Wie uns das Bayerisches Landesamt für Steuern heute mitteilte, tritt aufgrund eines Fehlers bei einem Softwaremodul der Finanzverwaltung aktuell ein Problem bei der Bereitstellung der elektronischen Steuerbescheid-Daten auf. Alle elektronisch übermittelten Steuererklärungen sind von dem Fehler betroffen.
Steuererklärung für Studenten – So funktioniert‘s!
In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Studenten an deutschen Hochschulen eingeschrieben (Stand 2013 / 2014) und damit deutlich mehr als noch vor zehn Jahren, hier lag die Anzahl noch bei unter zwei Millionen. Studieren ist modern, bedeutet im Regelfall aber finanzielle Einschnitte über mehrere Jahre hinweg. Ein großer Anteil ist von Studienkrediten oder auf die finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen und geht neben dem Studium arbeiten.Was viele Studenten nicht wissen ist, dass sich eine Steuererklärung durchaus lohnen kann.
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Elektronische Steuerbescheide zukünftig wieder abrufbar
Wie uns das ELSTER-Team heute mitteilte, konnten die in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Probleme bei der Übermittlung des elektronischen Steuerbescheids behoben werden.
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Probleme bei der Abholung der elektronischen Steuerbescheide
Bei der Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden gibt es offensichtlich zur Zeit massive Probleme. Wie uns das ELSTER-Team mitteilte, tritt wohl seit Kurzem ein Fehler auf, der die Abholung des elektronischen Steuerbescheids verhindert.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2014
Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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Beta-Tester für unsere Mobil-Apps gesucht
Lohnsteuer kompakt arbeitet mit Hochdruck an der Weiterentwicklung der Anwendung. Ziel ist es, unsere Online-Steuererklärung weiter zu verbessern und die manchmal mühsame Erstellung der privaten Steuererklärung bestmöglich zu erleichtern.
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„Euro am Sonntag“ gefällt Lohnsteuer kompakt
Die Beliebtheit bei Lohnsteuer kompakt wächst stetig. Nicht nur bei unseren Kunden, wie wir aus über 5.000 positiven Bewertungen erkennen können, sondern auch in den Medien.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2013
Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns auch 2013 am Herzen, daher nehmen wir das Feedback unserer Nutzer sehr ernst und bemühen uns stets Wünsche und Anregungen umzusetzen.
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Bezahlung: Neues Design und neue Funktionen
Zum Service von Lohnsteuer kompakt gehört auch die Optimierung sowie Erweiterung des Programmes. Nachdem schon die Suchfunktion bei Lohnsteuer kompakt angepasst wurde, folgt jetzt der Bezahlprozess. Das Design sowie einige Funktionen wurden zur besseren Handhabung überarbeitet.
Verbesserte Suche bei der Eingabe der Steuererklärung
Die kontinuierliche Verbesserung unseres Programms liegt uns am Herzen, daher nehmen wir das Feedback und den Input unserer Nutzer sehr ernst und bemühen uns stets Wünsche und Anregungen umzusetzen.
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Lohnsteuer kompakt bleibt die günstige Alternative für Mac-User
Einen großen Vorteil der Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt machen sich jedes Nutzer eines MAC-Rechners zunutze. Denn bei Lohnsteuer kompakt ist das Betriebssystem kein Auswahlkriterium.
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