Bau- und Betriebskosten eines Homeoffice lassen sich komplett von der Steuer absetzen, sofern das Arbeitszimmer den gesamten Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Ist dies nicht der Fall, gibt es abweichende Regelungen. Sowohl Mieter als auch Immobilieneigentümer dürfen das Homeoffice steuerlich anteilig von den Kosten für das gesamte Gebäude absetzen.
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Schlagwort: selbständig
Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer und keine Selbständige
Telefoninterviewer, die für ein Meinungsforschungsinstitut tätig werden, sind steuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbständige anzusehen. Das Institut hat deshalb als Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, andernfalls kann es für die Lohnsteuer in Haftung genommen werden. Dies entschied der 2. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 14.3.2012 (2 K 476/06). Der Senat beurteilte die Interviewtätigkeit damit anders als Arbeits- und Sozialgerichte, die in der Vergangenheit die Tätigkeit häufig als selbständig ansahen.
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