Das Gesetz sagt, dass Aufwendungen für ein Erststudium als Erstausbildung nicht unbegrenzt als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Abzug als Sonderausgaben bedeutet, dass die Studienkosten steuerlich „unter den Tisch fallen“, wenn keine entsprechend hohen Einnahmen erzielt werden. Was von den Studienkosten im Jahr der Zahlung nicht mit Einkünften verrechnet werden kann, ist steuerlich verloren. Jedenfalls werden die Kosten nicht auf spätere Jahre vorgetragen, um dann im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung zu erlangen.
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Schlagwort: Scheidung
Buß- und Verwarnungsgelder: Übernahme durch Arbeitgeber ist steuerpflichtig
Beim bundesweiten Blitz-Marathon am 19. April 2017, der in diesem Jahr „Speedmarathon“ hieß, wurden Tausende von Fahrzeugen kontrolliert. Viele davon waren zu schnell unterwegs. Manche Arbeitgeber zahlen die Strafzettel für ihre Außendienstmitarbeiter oder Nutzer eines Firmenwagens. Auch Lkw- und Fernfahrer sowie Kurierdienste fallen oft auf, weil sie Lenkzeiten überschreiten, Ruhezeiten nicht einhalten und Parkverbote missachten. Auch hier sind viele Arbeitgeber großzügig und übernehmen für ihre angestellten Fahrer die Buß- und Verwarnungsgelder. Die Frage ist, ob die vom Chef bezahlten „Knöllchen“ beim Arbeitnehmer steuerfrei oder steuerpflichtig sind.
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Living Apart Together: Zusammenveranlagung trotz räumlicher Trennung?
Heute entscheiden sich immer mehr Paare dafür, getrennt zu wohnen, Freiraum und Autonomie zu genießen, aber doch gemeinsam zu leben. „Living Apart Together“ – d.h. „getrennt zusammen leben“ – heißt das Lebensmodell, das besonders in den Städten immer beliebter wird. Nach einer repräsentativen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung lag im Jahre 2006 der Anteil der Paare, der in getrennten Haushalten lebt, bei 13,4 Prozent. Fast jedes sechste Paar in Deutschland leistet sich inzwischen den Luxus von zwei Wohnungen.
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Immobilienverkauf an die Kinder: Zinsanteil steuerpflichtig?
Häuser und Wohnungen werden häufig – vor allem unter Angehörigen – gegen langfristige monatliche Kaufpreisraten übertragen, wobei der Wert der Immobilie entweder auf die gewünschte Laufzeit verteilt wird oder durch die gewünschte Rate dividiert und die Laufzeit entsprechend vereinbart wird (entgeltlich). Oftmals ist die Summe der insgesamt zu zahlenden Kaufpreisraten beim Immobilienverkauf an die Kinder auch niedriger als der Verkehrswert der Immobilie (teilentgeltlich).
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Rentner mit Minijob: Neue Regeln zur Rentenversicherung ab 2017
Nach bisheriger Rechtslage bis Ende 2016 waren Rentner mit einer Vollrente in einer nebenher ausgeübten Beschäftigung generell rentenversicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Dies galt sowohl für Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) als auch für Frührentner vor der Regelaltersgrenze. Derart begünstigt waren die Rentner mit Minijob, während andere Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind und sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.
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Existenzminimum: Sind die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?
Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese beiden Freibeträge oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Haushaltsnahe Dienste: Kosten für Hausnotrufsystem steuerbegünstigt
In ihrem neuen Erlass hat die Finanzverwaltung festgelegt, wann die Kosten für ein Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung zu bewerten sind. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Steuervergünstigung können auch Personen in Anspruch nehmen, die in einem Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim oder Wohnstift leben.
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Rentenbeiträge definitiv nicht als Werbungskosten absetzbar
Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur neuen „Rürup“-Rentenversicherung sind im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ nur begrenzt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Gleichwohl müssen die Renten in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
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Steuererklärung für 2016: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2016 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2016, die Sie kennen sollten.
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Scheidung: Zahlung zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs absetzbar
Nach neuem Scheidungsrecht ab 1.9.2009 sind einvernehmliche Vereinbarungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung durchaus erwünscht. „Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen“ (§ 6 Abs. 1 VersAusglG).
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Verbindliche Auskunft: Die formelle Auskunft ist für das Finanzamt bindend
Wer vom Amt kommt, ist meistens klüger. Auch beim Finanzamt können Sie Auskünfte zu Steuerfragen bekommen, doch diese sind eher unverbindlich. Was aber nützt dies, wenn man bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen eine verlässliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen zu komplizierten Sachverhalten benötigt? Und so gibt es auch die Möglichkeit, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu bekommen.
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Ehescheidung: Prozesskosten für Zugewinnausgleich nicht abzugsfähig
Nach der Rechtslage bis 2012 sind Prozesskosten im Rahmen der Ehescheidung nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar, als sie die eigentliche Scheidungssache und den Versorgungsausgleich betreffen. Nicht berücksichtigt werden sog. Scheidungsfolgesachen außerhalb des Zwangsverbunds, wie Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens (Zugewinnausgleich), Teilung des Hausrats, Regelungen zum Unterhalt sowie Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern.
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Adoptionskosten bleiben nicht abzugsfähige Belastung
Nach früherer Rechtslage waren Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abzugsfähig. Denn eine Adoption sei „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84).
Kinderbetreuung: Schadensersatzanspruch für Eltern ohne Betreuungsplatz
Mit dem sog. Kinderförderungsgesetz (KiFöG) vom 10.12.2008 wurde der Ausbau der Kinderbetreuung bis zum 31.7.2013 vorangetrieben und ab dem 1.8.2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von zwei und drei Jahren eingeführt. „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf“ (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
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Rente: Streichung von Ausbildungszeiten für Akademiker verfassungsgemäß
Für Zeiten der Schul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung wurden ganz früher einmal bis zu 13 Jahre nach dem 16. Lebensjahr rentensteigernd berücksichtigt. Diese Ausbildungszeiten wurden 1991 auf auf dann immerhin noch 7 Jahre begrenzt. Welch herrliche Zeiten!
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Meisterbonus: Keine Kürzung der Werbungskosten
Die Fortbildung zum Meister ist teuer, und die Aufwendungen sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Einige Bundesländer zahlen seit einiger Zeit einen Meisterbonus, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung zu unterstreichen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Frage ist allerdings, ob die Werbungskosten um den Bonus gekürzt werden müssen.
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Handwerkerleistungen: Kein Steuerbonus für Arbeiten im Handwerksbetrieb?
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begünstigt sind allerdings nur Leistungen, die „im Haushalt“ erbracht werden. Die Frage ist, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Kein Ehegattensplitting möglich
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können sich nach geltender Rechtslage bei der Einkommensteuer leider nicht – wie Eheleute – zusammen veranlagen lassen und vom Ehegattensplitting (Splittingtarif) profitieren. Sie werden wie Alleinstehende einzeln veranlagt und nach dem Grundtarif besteuert (§ 25 EStG).
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Anwaltskosten wegen Unterhaltsstreitigkeiten nicht absetzbar
Zivilprozesskosten sind nur insoweit abziehbar, als der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. Nur wenn man ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, kann man auch bei unsicheren Erfolgsaussichten zur Durchsetzung oder Abwehr eines zivilrechtlichen Anspruchs aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen. Und nur dann wären die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Kann dies bei Unterhaltsstreitigkeiten in Betracht kommen?
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Einspruch gegen Kindergeldbescheid: Erstattung der Steuerberatungskosten?
Wenn Sie einen Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einlegen wollen, gibt es einiges zu beachten. Daher ist es oft sinnvoll, sich Hilfe bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu suchen. In bestimmten Fällen können Sie sogar die Rechnung des Steuerberaters an die Familienkasse weiterreichen.
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Lebensversicherung: Verluste aus Verkauf eines Altvertrages nicht absetzbar?
Bei „alten“ Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleibt die Ablaufleistung vollkommen steuerfrei, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt. Wird ein solcher „Altvertrag“ verkauft, gilt Folgendes: Bei einem Verkauf bis 2008 blieb der Erlös steuerfrei. Was passiert wenn die Lebensversicherung erst danach verkauft wurde?
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