Riester-Renten sind nur dann mittels Zulage und ergänzendem Sonderausgabenabzug begünstigt, wenn sie lebenslange Rentenzahlungen vorsehen. Unschädlich ist eine Kapitalzahlung in Höhe von 30 % des Sparkapitals zu Rentenbeginn. Förderunschädlich ist auch die Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase, ohne dass die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen (§ 93 Abs. 3 EStG).
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Schlagwort: Riester-Rente
Riesterrente: Kein Sonderausgabenabzug ohne Anlage AV
Beiträge zur so genannten Riester-Förderung werden mit einer Zulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Abzug als Sonderausgabe belohnt. Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Sie aber die zwingend die „Anlage AV“ abgeben.
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Finanzen für 2018 – das ändert sich bei Steuern, Rente & Co
Zum Jahreswechsel sind einige Änderungen und neue Gesetze in Kraft getreten. Wir zeigen auf, welche Themen für 2018 wichtig sind und wo vielleicht im neuen Jahr etwas mehr Geld im Portemonnaie bleibt.
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Riester-Rente: Zinsen und Erträge sind keine begünstigten Altersvorsorgebeiträge
Sparbeiträge in einen Riester-Vertrag werden vom Staat durch die Altersvorsorgezulage und ggf. einen ergänzenden Sonderausgabenabzug gefördert. Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens, mindestens aber der Sockelbetrag von 60 Euro, in den Vertrag eingezahlt werden.
Einkommensteuer und Immobilien – Ratgeber und Tipps
Vermieter von Immobilien verdienen durch diese im Regelfall Geld – aber sie haben auch Kosten, die gerne unterschätzt werden. Dazu gehören Wartungs- und Reparaturkosten genauso wie Versicherungen und diverse Gebühren. Die gute Nachricht ist, dass es viele Möglichkeiten gibt, die Kosten einer Immobilie bei der Einkommensteuer abzusetzen. Als Werbungskosten berücksichtigt werden gar Ausgaben für die Müllabfuhr und den Hausmeister. Wer ein Haus oder eine Wohnung selbst nutzt, hat ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen – zum Beispiel über die sogenannte Eigenheimrente.
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Steuertipps: Auf den letzten Drücker!
2015 nähert sich mit großen Schritten, doch bevor das alte Jahr geht, können Sie noch ein paar Weichen für die nächste Steuererklärung stellen. Wo können sich Ausgaben noch lohnen? Welche Kosten schieben Sie besser ins nächste Jahr? Welche Fristen müssen Sie beachten? In vielen Fällen lohnt es sich, nochmal nachzurechnen.
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Riester-Rente: Wie sich die Riester-Förderung während der Elternzeit lohnt
Mütter oder Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern, bekommen auf ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gutgeschrieben – und zwar drei Entgeltpunkte. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Gutschrift nach der gesetzlichen Neuregelung ab 1.7.2014 statt einem nun zwei Entgeltpunkte (§ 56 und § 249 SGB VI). Personen sind in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI).
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Minijob: Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft
Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundlage einmalig einen Bonus von 200 Euro.
Fragen und Antworten: Was genau ist mit „beitragspflichtigen Einnahmen i. S. der Rentenversicherung“ gemeint?
Nutzerfrage: „Unterpunkt Riester Rente: Was soll ich bei beitragspflichtigen Einnahmen zur Riester Rente eingeben?“
Lohnsteuer kompakt: „In der Regel entspricht das beitragspflichtige Einkommen i. S. der gesetzlichen Rentenversicherung Ihrem Bruttojahreseinkommen.
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Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie jetzt wissen
Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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