Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann man bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Allerdings müssen dafür lebenslange Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Im Jahre 2022 erreichte der Jahrgang 1959 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 11,4 Prozent beziehen. Die abschlagsfreie Rente gibt es die Rente erst mit 66 Jahren und 2 Monaten.
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Schlagwort: Rentenabschläge
Rente mit 63: Abschlagsfreie Rente im Jahre 2017 erst mit 63 plus 4 Monate
Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann man bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Allerdings müssen bei der Rente mit 63 lebenslange Rentenabschläge in Kauf genommen werden.
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Vorgezogene Altersrente: Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehern ist rechtens
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen ab 63 Jahren eine zwangsweise Frühverrentung hinnehmen (§ 12a SGB II). Wer die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann vom Jobcenter dazu aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen.
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