Zum Start des Wintersemesters 2022/2023 wurde der BAföG-Höchstsatz von 861 Euro auf 934 Euro monatlich angehoben. Zusätzlich wurde der Freibetrag, bis zu dem Geförderte anrechnungsfrei Einkommen erzielen können, an die seit dem 1. Oktober 2022 geltende „Minijobgrenze“ von 520 Euro (2024: 538 Euro) im Monat angepasst („27. BAföG-Änderungsgesetz“ vom 15.7.2022).
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Schlagwort: Pflegeversicherung
Krankenversicherungsbeiträge an Solidarvereine absetzbar
Es gibt neben gesetzlicher oder privater Krankenversicherung einen weiteren Weg, sich für den Krankheitsfall abzusichern: die Solidargemeinschaften. Sie verstehen sich als solidarische Gruppen, die im Krankheitsfall finanziell füreinander einstehen und damit als soziale und solidarische Alternative zu den Krankenversicherungen.
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Höhere Einkommensgrenze für Familienversicherung
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet.
Pflegeversicherung: Erhöhung des Beitragssatzes, Senkung für Eltern
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung war zuletzt 2019 angehoben worden und beträgt derzeit 3,05 Prozent. Zum 1.1.2022 wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent erhöht, sodass der Beitrag für Kinderlose nun 3,40 Prozent beträgt.
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Krankenversicherungsbeiträge für Kinder nur mit Steuer-ID
Eltern können auch die eigenen Krankenversicherungsbeiträge Ihres Kindes (Kind ist Versicherungsnehmer) als Sonderausgaben absetzen, wenn sie für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, zum Beispiel für Kinder in Berufsausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG).
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Pflegezusatzversicherung: Einkommensunabhängige Förderung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um im Fall der Pflegebedürftigkeit die tatsächlichen Kosten zu decken. Daher ist eine private Pflegezusatzversicherung eine notwendige und sinnvolle Ergänzung.
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Krankenversicherung: Erleichterung für privat Krankenversicherte
Schätzungsweise eine Million Selbstständige und Kleinunternehmer sind derzeit privat kranken- und pflegeversichert. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl derjenigen, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise auf einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung nach dem SGB II angewiesen sind oder bei denen der Versicherungsbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf nach dem SGB XII berücksichtigt wird, in absehbarer Zeit steigen wird.
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Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
Sozialabgaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener im Jahre 2020
Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2020 die Werte in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Bei den Sozialabgaben steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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Kranken- und Pflegeversicherung: Noch in 2019 hohe Vorauszahlung leisten
Ein schönes Steuersparmodell wird zum 1.1.2020 aller Voraussicht nach eine wichtige Änderung erfahren: Es geht um die Vorauszahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, genauer gesagt zur so genannten Basisabsicherung. Entsprechende Beiträge dürfen nämlich nach derzeitigem Recht bis zum 2,5-fachen des laufenden Jahresbeitrages im Voraus für kommende Jahre gezahlt und in ebenfalls voller Höhe im Zahlungsjahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.
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Krankenversicherungsbeiträge des Kindes = Sonderausgaben der Eltern
Kinder in Berufsausbildung – also Auszubildende, Referendare, Beamtenanwärter – sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Sie sind selber Versicherungsnehmer. Die Beiträge behält der Arbeitgeber unmittelbar von der Ausbildungsvergütung ein. Für diesen Fall gibt es im Gesetz eine erfreuliche Sonderregelung: Sofern die Eltern für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, können sie die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Kindes dennoch als ihre Sonderausgaben absetzen.
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Sozialabgaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener im Jahre 2019
Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2019 die Sozialabgaben in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5 Prozentpunkte, während der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte steigt.
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Berufsausbildung: KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern
Seit 2010 sind Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Absetzbar sind nicht nur Beiträge zur eigenen Absicherung, sondern auch Beiträge zur Absicherung von unterhaltsberechtigten Kindern.
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Pflege-Pauschbetrag: Aufwandsentschädigung des Betreuers schädlich?
Betreuen Sie eine pflegebedürftige Person, zu der Sie eine enge persönliche Beziehung haben, in Ihrer Wohnung oder in deren Wohnung, entstehen Ihnen neben dem aufopferungsvollen Dienst vielerlei Belastungen, die oftmals schwer oder gar nicht zu belegen sind. Für die steuerliche Entlastung können Sie den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro in Anspruch nehmen. Der Pflege-Pauschbetrag wird nicht um eine zumutbare Belastung gekürzt und auch nicht gemindert, wenn die Pflege nicht während des ganzen Jahres erfolgt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten (§ 33b Abs. 6 EStG).
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Familienförderung: Höhere Entlastung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Sie sorgen also mit ihrer Leistung dafür, dass die Sozialsysteme funktionieren. Dennoch müssen sie Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung in gleicher Höhe wie Kinderlose zahlen. Und die Pflegeversicherung?
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Pflege eines Angehörigen: Pluspunkte auf dem persönlichen Rentenkonto
Wer einen Angehörigen, der Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden wöchentlich in häuslicher Umgebung betreut und daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge dazu übernimmt die Pflegekasse und überweist sie direkt an den Rentenversicherungsträger. Das bringt Pluspunkte für die Rente auf dem Rentenkonto.
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Sozialabgaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener im Jahre 2016
Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2016 die Werte in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Es steigen für die Sozialabgaben sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Krankenversicherung der Rentner: Neuer Zusatzbeitrag gilt ab März 2015
Seit dem 1. Januar 2015 gilt eine Änderung bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der für alle Kassen gleich war, wurde ersetzt durch einen neuen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich hoch sein. Ebenso wie der Sonderbeitrag muss auch der Zusatzbeitrag vom Versicherten alleine aufgebracht werden.
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Sozialversicherung: Wie sich die Beiträge im Jahre 2015 ändern werden
Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2015 die Werte in der Sozialversicherung neu festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West und Ost als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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