Einmal falsch geparkt oder zu schnell unterwegs gewesen – schon landet ein gefürchtetes Knöllchen im Haus. In einem äußerlich unscheinbaren Brief vom Landratsamt wird man auf sein Fehlverhalten hingewiesen und muss je nach Verstoß mit einem hohen Bußgeld rechnen. Fakt ist: derartige Geldbußen, Ordnungswidrigkeiten oder Verwarnungsgelder können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen Betroffene die Kosten für den Strafzettel nicht immer selbst tragen. Unter gewissen Umständen leistet der Arbeitgeber finanzielle Unterstützung.
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