Im Zusammenhang mit einer Erbschaft muss der Erbe nicht nur eigene Steuerpflichten erledigen, sondern meistens auch noch offene Steuerangelegenheiten des Erblassers abwickeln. Und dafür entstehen ihm Steuerberatungskosten. Die Frage ist, ob Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeiten vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden können.
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