Seit dem 1. Januar 2015 gilt branchenunabhängig und flächendeckend ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Dieser soll erstmals zum 1.1.2017 und danach alle zwei Jahre angepasst werden. Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, also für Minijobs und Aushilfsjobs – und zwar sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten.
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Schlagwort: Minijob
Steuererklärung 2013! Was Sie jetzt wissen sollten!
Steueränderungen 2013
Das neue Jahr rückt näher – und damit auch die nächste Steuerklärung. Je früher Sie anfangen, desto eher haben Sie Ihr Geld auf dem Konto. Und diesmal gibt es für Viele sogar ein bisschen mehr:
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Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung (450-Euro-Job). Diese liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.
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