Schlagwort: Mindestlohn

Minijob: Erhöhung der Verdienstobergrenze

Minijob: Erhöhung der Verdienstobergrenze

Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn seit Oktober 2022 nicht höher ist als 520 Euro im Monat; vorher waren es 450 EUR. Dieser Verdienst ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt auch dann, wenn ein einziger Minijob neben einer versicherungspflichtigen Haupttätigkeit ausgeübt wird (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV).
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Minijobber: Neue Geringfügigkeitsgrenze ab Oktober 2022

Minijobber: Neue Geringfügigkeitsgrenze ab Oktober 2022

Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) lag bisher vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher war als 450 Euro im Monat (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Dieser Verdienst ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt auch dann, wenn ein einziger Minijob neben einer versicherungspflichtigen Haupttätigkeit ausgeübt wird. Zum 1. Oktober 2022 sind einschneidende Änderungen für Minijobber und ihre Arbeitgeber in Kraft getreten. So beträgt die Geringfügigkeitsgrenze nun 520 Euro statt 450 Euro und ist zudem dynamisch ausgestaltet.
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Minijob: Erhöhung auf 520 Euro ab Oktober 2022

Minijob: Erhöhung auf 520 Euro ab Oktober 2022

Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als 450 Euro im Monat (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Dieser Verdienst ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei; der Arbeitgeber entrichtet lediglich pauschale Abgaben. Dies gilt auch dann, wenn ein einziger Minijob neben einer versicherungspflichtigen Haupttätigkeit ausgeübt wird.


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Mindestlohn: Erhöhung in mehreren Stufen ab 2021

Mindestlohn: Erhöhung in mehreren Stufen ab 2021

Seit 2015 gilt branchenunabhängig ein Mindestlohn. Zum 1.1.2020 wurde er auf 9,35 Euro angehoben. Am 30.6.2020 hat die Mindestlohnkommission weitere Anpassungen beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wird in folgenden Stufen erhöht:

  • zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro,
  • zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro,
  • zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro,
  • zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro.


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Verdienst: Mindestlohn zum 1.1.2020 erhöht

Verdienst: Mindestlohn zum 1.1.2020 erhöht

Seit 2015 gilt branchenunabhängig ein Mindestlohn. Zum 1.1.2019 wurde er auf 9,19 Euro angehoben. Zum 1.1.2020 erfolgt weitere Erhöhung auf 9,35 Euro. Die Steigerung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung (Mindestlohnanpassungsverordnung). Der Mindestlohn soll verhindern, dass Arbeitnehmer zu Löhnen beschäftigt werden, die unangemessen sind und den elementaren Gerechtigkeitsanforderungen nicht genügen.


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Vorsicht: 20-Stunden-Regelung bei Minijobs wird geprüft

Vorsicht: 20-Stunden-Regelung bei Minijobs wird geprüft

Ob in der Gastronomie, im Baugewerbe oder im Garten- und Landschaftsbau – in diesen und anderen Branchen ist der Einsatz der Mitarbeiter im Voraus nicht immer planbar. Daher greifen Arbeitgeber gerne auf Minijobber zurück, die ihnen „auf Abruf“ zur Verfügung stehen. Für diese Minijobs gibt es seit dem 1. Januar 2019 eine wichtige Neuregelung: Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Bislang galten nur zehn Stunden als vereinbart.
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Minijob: Aufgepasst bei der zulässigen Höchstarbeitszeit!

Minijob: Aufgepasst bei der zulässigen Höchstarbeitszeit!

Zum 1.1.2019 ist der Mindestlohn um 35 Cent auf 9,19 Euro je Zeitstunde gestiegen. Zum 1.1.2020 soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 EUR erfolgen. Die Steigerung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung („Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung“ vom 13.11.2018) und hat auch Auswirkungen auf die Höchstarbeitszeit.
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Mindestlohn: Neue Werte für drei Branchen

Mindestlohn: Neue Werte für drei Branchen

Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten seit dem 1. Januar 2018 neue tarifliche Mindestlöhne. Die Tarifparteien haben sie Ende 2017 ausgehandelt. Das Bundeskabinett billigte nun die Mindestlohnverordnungen für Dachdecker und Gebäudereiniger. Damit muss der Mindestlohn auch in Betrieben gezahlt werden, die nicht tariflich gebunden sind. Sie gelten auch für Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden, um hier zu arbeiten. Die drei Verordnungen sind zum 1. März 2018 in Kraft getreten.
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Minijob im Privathaushalt: Mindestlohn ja, Aufzeichnungspflichten nein

Seit dem 1. Januar 2015 gilt branchenunabhängig und flächendeckend ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Dieser soll erstmals zum 1.1.2017 und danach alle zwei Jahre angepasst werden. Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, also für Minijobs und Aushilfsjobs – und zwar sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten.
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