Nach bisherigem Recht konnte der Vermieter einen Makler beauftragen, doch die Maklerprovision von bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer musste immer der zukünftige Mieter zahlen. Diese Kosten traten neben die oft bereits hohe Miete und die ebenfalls aufzubringende Mietkaution für das neue Mietverhältnis.
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