Familien können sich zum Jahreswechsel erneut über ein höheres Kindergeld bzw. einen höheren Kinderfreibetrag freuen. Allerdings muss für Kindergeld-Neuanträge ab 2016 die Steuer-ID zwingend der Familienkasse mitgeteilt werden, sonst wird kein Kindergeld ausgezahlt. Wer bereits Kindergeld erhält, muss sich erst einmal keine Sorgen machen!