Schlagwort: Immobilienkredit

Ab in die eigenen vier Wände – Was es bei Immobilienkrediten zu beachten gilt und wie sich mit Wohnkapital Steuern sparen lässt

Ab in die eigenen vier Wände - Was es bei Immobilienkrediten zu beachten gilt und wie sich mit Wohnkapital Steuern sparen lässt

Besonders junge Familien verspüren irgendwann den Drang, aus ihrer Mietwohnung auszuziehen und in eine eigene Wohnimmobilie zu investieren. Ob Eigentumswohnung, Hauskauf oder Neubau – das Geld dafür ist in der Regel nicht direkt vorhanden und muss von der Bank oder einem anderen Kreditanbieter geliehen werden. Sofortkredite zur Hausfinanzierung helfen einem dabei, sich ohne ausreichendes eigenes Kapital den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Jedoch gibt es einige Dinge, die sowohl vor der Beantragung und während der Kreditlaufzeit beachtet werden müssen. Denn zum einen kann eine schlechte Kalkulation das Unterfangen in Gefahr bringen und zum anderen lässt sich ein Kredit unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen und somit bares Geld sparen.
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Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung zugunsten des Kunden geändert

Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung zugunsten des Kunden geändert

Für die vorzeitige Ablösung eines Immobilienkredits gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Die Immobilie soll lastenfrei verkauft werden oder das Darlehen soll in einen neuen Kredit mit günstigeren Konditionen umgeschuldet werden. In beiden Fällen wird die Bank eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 490 Abs. 2 und § 502 BGB).


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