Aufwendungen für Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Berücksichtigt werden nicht nur regelmäßige Renovierungsarbeiten, sondern auch einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen – und dies nicht nur in der Wohnung, sondern auch auf dem Grundstück (§ 35a Abs. 3 EStG).
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Schlagwort: Handwerkerleistungen
Schornsteinfeger: Gebühren wieder in vollem Umfang steuerlich begünstigt?
Zu den begünstigten Handwerkerleistungen, die mit 20 % direkt von der Steuerschuld abziehbar sind, gehören auch die Gebühren für den Schornsteinfeger.
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Handwerkerleistungen: Kleinliche Aufteilung bei Schornsteinfeger-Rechnungen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind bekanntlich steuerbegünstigt: Diese können mit 20 %, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Und zu den Handwerkern gehört auch der Schornsteinfeger (§ 35a Abs. 3 EStG).
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuern sparen mit Betriebskosten
Die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen ist seit längerem bereits steuerbegünstigt. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen sind zum Beispiel Wohnungsreinigung, Fenster putzen oder Gartenpflegearbeiten zu verstehen – vorausgesetzt diese werden von einem Dienstleister erbracht.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2014 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen
Vom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.
Die vereinfachte Steuererklärung
Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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3·2·1… Frühjahrsputz Deluxe!
Der Frühling ist die schönste Zeit!
Was kann wohl schöner sein?
Da grünt und blüht es weit und breit
Im goldnen Sonnenschein.
(Annette von Droste-Hülshoff, 1797-1848)
Die besten Tipps für die Steuererklärung
Steuern zahlen ist ein notwendiges Übel, damit unser Staat überhaupt funktioniert. Das ist aber kein Grund, dem Finanzamt Geld zu schenken! Lohnsteuer kompakt hilft Ihnen dabei, effektiv und legal Steuern zu sparen. Mit den übersichtlichen und individuell auf Ihren Steuerfall abgestimmten Tipps von Lohnsteuer kompakt bearbeiten Sie Ihre Einkommensteuererklärung einfach und schnell.
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Mit diesen Tipps klappt die Steuererklärung noch bis Ende Mai
Viele müssen Ihre Einkommensteuererklärung für 2012 bis Ende Mai 2013 beim Finanzamt abgeben. Sonst droht eventuell eine Mahnung. Mit unserer Hilfe bringen Sie das jetzt schnell hinter sich. Und wer es doch nicht rechtzeitig schafft holt zumindest einen Aufschub raus.
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Wie viel Steuern kann ich durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen sparen?
Je nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Art der Arbeit werden die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung unterschiedlich gefördert. Die Ausgaben können – je nach ihrer Art – in folgender Höhe steuermindernd berücksichtigt werden:
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