Schlagwort: häusliches Arbeitszimmer

Häusliches Arbeitszimmer: Kostenabzug als Rentner oder Pensionär?

Häusliches Arbeitszimmer: Kostenabzug als Rentner oder Pensionär?

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen – auch nach der Neuregelung zum 1. Januar 2023 – in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann aber auch pauschal ein Betrag von 1.260 Euro (Jahrespauschale) abgezogen werden. Der Fall „Voller Kostenabzug oder Jahrespauschale“ betrifft beispielsweise Schriftsteller, Übersetzer, Gutachter oder IT-Fachleute, die so gut wie ausschließlich zuhause arbeiten.


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Arbeitszimmer: Neue Regeln beim Werbungskostenabzug

Arbeitszimmer: Neue Regeln beim Werbungskostenabzug

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ bildet. Aktuell wurde ab dem 1.1.2023 der Werbungskostenabzug beim häuslichen Arbeitszimmer geändert (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG).
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Homeoffice: Verbesserung der steuerlichen Pauschale

Homeoffice: Verbesserung der steuerlichen Pauschale

Infolge der Corona-Pandemie üben viele Arbeitnehmer ihre berufliche Tätigkeit zu Hause aus (Homeoffice). Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird. Aus diesem Grund wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt, die nun ab 1.1.2023 dauerhaft von allen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden kann.
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Neue Homeoffice-Pauschale steuerlich absetzbar

Neue Homeoffice-Pauschale steuerlich absetzbar

Durch die Corona-Pandemie hat sich die Arbeitswelt verändert. Viele Arbeitnehmer üben deswegen ihre berufliche Tätigkeit zuhause aus (Homeoffice). Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird. Für 2020 und 2021 können Arbeitnerhmer jetzt eine Homeoffice-Pauschale in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
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