Sehr viele Immobilieneigentümer haben in den letzten Monaten Einsprüche gegen die Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und gegebenenfalls auch gegen die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag auf den 1.1.2025 eingelegt. Sie hoffen, dass eines Tages das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Grundsteuer nach der jüngsten Grundsteuerreform als verfassungswidrig einstuft. Doch der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist lang und führt wohl erst einmal über den Bundesfinanzhof.
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Schlagwort: Grundsteuer
Verbilligte Vermietung von Luxuswohnung: Überschussprognose für Verlustabzug erforderlich
Wer eine Wohnung verbilligt überlässt, kann seine Werbungskosten auch dann voll abziehen, wenn die Miete mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Liegt die Miete darunter, sind die Kosten aufzusplitten in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil, wobei Letzterer steuerlich verloren ist.
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Neue Grundsteuer: Was Sie wissen müssen
Sie fragen sich, was es mit der neuen Grundsteuer auf sich hat, die derzeit in aller Munde ist? Da es eine Grundsteuerreform gab, müssen alle Eigentümer von Immobilien in Deutschland zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
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Immobilien als Kapitalanlage: Kredite können langfristig sparen helfen
Mit Sparbüchern und Co kann man in der heutigen Zeit keine wirklichen Gewinne mehr machen. Alternativen müssen her. Und da bietet sich eine Investition in Immobilien geradezu an. Viele Anleger träumen von hohen Renditen durch Mieteinkünfte und wenig Aufwand. Dabei vertrauen sie jedoch auf Modellrechnungen der Verkäufer oder planen zu optimistisch. Doch wer mit der richtigen Taktik an einen Immobilienkauf herangeht und die passenden Kredite findet, kann sogar bei der Steuer sparen.
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Grundsteuer: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte
Die Reform der Grundsteuer nimmt langsam aber sicher konkretere Züge an. Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte eines neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Diese werden nachfolgend kurz vorgestellt, obwohl im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sicherlich noch Änderungen eintreten werden – Bayern hat schon heute Bedenken angemeldet. Maßgebend für die Bewertung sollen die Miethöhe, das Baujahr und der Wert des Grund und Bodens sein.
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