Je nachdem ob Sie ein Gewerbe betreiben oder als Freiberufler tätig sind, müssen Sie im Bereich „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ oder „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ im Feld „Ergebnis lt. eigener Ermittlung“ den ermittelten Gewinn bzw. Verlust (Einnahmen – Ausgaben) eintragen.
Weiterlesen