Schlagwort: Freistellungsauftrag

Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge wird erhöht

Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge wird erhöht

Von den Einkünften aus Kapitalvermögen bleibt bislang ein Betrag bis 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei Verheirateten steuerfrei. Das ist der so genannte Sparerpauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Bis zu diesem Betrag kann der Sparer Freistellungsaufträge erteilen und so seine Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer kassieren (§ 20 Abs. 9 EStG). Das ändert sich 2023.


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Freistellungsauftrag: Künftig nur noch mit Steueridentifikationsnummer gültig

Freistellungsauftrag: Künftig nur noch mit Steueridentifikationsnummer gültig

Den Abzug von Abgeltungsteuer können Sie verhindern, wenn Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freistellungshöchstbetrag beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1 602 Euro. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde gefordert, dass ab 2011 im Freistellungsauftrag zusätzlich die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden muss.


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Wie werden Erträge aus Aktiengeschäften versteuert?

Wie werden Erträge aus Aktiengeschäften versteuert?

Wer mit seinem Aktiendepot Gewinne erzielt, unterliegt damit der Kapitalertragssteuer. Diese wird häufig auch als Abgeltungssteuer bezeichnet und beträgt pauschal 25 Prozent. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag sowie unter Umständen die Kirchensteuer. Anleger müssen folglich mit einer Steuerbelastung zwischen 26 und 28 Prozent rechnen.
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Die Abgeltungssteuer bei Aktiengeschäften

Die Abgeltungssteuer bei Aktiengeschäften

Immer mehr Menschen fühlen sich dazu berufen, aktiv am Aktienhandel teilzunehmen. Sie erhoffen sich davon nicht nur eine stattliche Rendite, sondern immer auch ein wenig Spannung und nicht zuletzt auch Anerkennung. Doch der Aktienhandel verlangt auch nach Fachwissen. Denn nur wer sich mit der Materie auskennt, wird in der Lage sein, die Risiken und Hindernisse richtig einzuschätzen und diesen aus dem Weg zu gehen. Diese Kenntnisse rund um den Aktienhandel sollten auch den Bereich der Abgeltungssteuer umfassen, da diese sehr viele Trader betrifft und auf keinen Fall vergessen werden sollte.
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Steuererklärung für Anleger: Mit ein paar Tricks geht’s schneller

Viele Anleger dürften bereits eine Jahressteuerbescheinigung erhalten haben. Denn Ende Mai ist wieder Stichtag – die Steuererklärung muss fertig ausgefüllt beim Finanzamt liegen. Eine lästige Pflicht, mit der sich keiner gerne beschäftigt. Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer, sich die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Mit ein paar Tipps & Tricks ist das Thema schnell vom Tisch. 
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Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte Anträge

Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte AnträgeFreiwillige Steuererklärung für das Jahr 2010

Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die freiwillige Abgabe vorteilhaft sein. Dafür haben Sie im Allgemeinen 4 Jahre Zeit, für das Jahr 2010 also noch bis zum 31.12.2014. Denn nur so können Sie eine Steuererstattung erreichen. Falls es zu einer Steuernachforderung kommen sollte, können Sie ganz einfach Ihren Antrag wieder zurücknehmen. Schauen Sie, wann sich eine freiwillige Steuererklärung für Sie lohnen kann.
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