Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Schlagwort: Fitnessstudio
Fitnessclub: Kosten für Besuch steuerlich nicht abziehbar
Krankheitskosten sind bekanntlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Voraussetzung dafür aber ist, dass die medizinische Notwendigkeit, d. h. die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen, durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2f EStDV). Zählen aber auch die Beiträge für einen Fitnessclub dazu?
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Fitnessstudio: 44-Euro-Freigrenze auch bei Jahresvertrag
Sachbezüge, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt, bleiben steuerfrei, wenn deren Wert insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigt. Bei so genannten Jobtickets ist eine Besonderheit zu beachten: Bekommen Sie ein Jahresticket für Bus oder Bahn, kann der Arbeitgeberbeitrag nicht auf 12 Monate verteilt werden, sondern muss insgesamt im Zeitpunkt der Überlassung – sofern er denn mehr als 44 Euro beträgt – versteuert werden.
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Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?
Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Wie Sie Ihr Fitnessstudio von der Steuer absetzen
Mehr Sport gehört wahrscheinlich zu den beliebtesten Vorsätzen für das neue Jahr. Was vielen wohl nicht bekannt sein dürfte: Die Kosten für ein Fitnessstudio kann man als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
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