Schlagwort: Familienförderung


Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Für Familien werden das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag durch das „Inflationsausgleichsgesetz“ vom 8.12.2022 angehoben. Im Rahmen der Familienförderung beträgt das Kindergeld künftig für jedes Kind 250 Euro, der Kinderfreibetrag 6.024 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung 2.928 Euro.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Aktuell werden mit dem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ zum 1.1.2021 das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag angehoben.  Insgesamt führen die Maßnahmen zur Familienförderung zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro jährlich.
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Steuererklärung für 2018: Das ist neu

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Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2018 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2018, die Sie kennen sollten.
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Steuererklärung für 2017: Das ist neu

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Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2017 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2017, die Sie kennen sollten.
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Familienförderung: Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende

Alleinerziehende können seit 2004 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro geltend machen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Er wird gekürzt um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Er wird nur einmal gewährt, auch wenn mehrere Kinder vorhanden sind (§ 24b EStG).
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Nach vier Jahren Stillstand gibt es nun endlich marginale Verbesserungen für Familien: Erhöht werden

  • das Kindergeld im Jahre 2015 um 4 Euro und im Jahre 2016 um weitere 2 Euro monatlich,
  • der Kinderfreibetrag von 2.184 Euro auf 2.256 Euro (2015) und weiter auf 2.304 Euro (2016) je Elternteil.


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