Was die Digitalisierung im Steuerrecht betrifft, denken viele vermutlich zunächst an Online-Formulare im Netz, die Steuerzahlern mit verständlichen Fragen die Arbeit mit der Steuererklärung erleichtern wollen. Doch nicht nur der Privatmann profitiert von den Entwicklungen des digitalen Wandels, sondern Steuerbehörden, -kanzleien und Berater ebenso. Das liegt unter anderem an der Einführung sogenannter Enterprise Resource Planning-Systeme, die alle betrieblichen Bereiche und Tätigkeiten mithilfe einer Software zentral erfassen und organisieren. Dazu gehören beispielsweise die Materialplanung oder das Personalwesen. Aber auch die komplette Buchhaltung lässt sich damit enorm vereinfachen, weshalb viele Unternehmen sie vor allem für ihre Steuererklärungen und Jahresabschlüsse einsetzen. Inwiefern können solche Programme ihnen dabei konkret Arbeit abnehmen?
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Schlagwort: ERP-Systeme
Vorteile der Digitalisierung: Steuererklärung mit Hilfe von ERP-Systemen
Schwere Ordner schleppen, Karteikarten anlegen oder den Warenbestand akribisch per Hand abzählen – dank der zunehmenden Digitalisierung gehören solche zeitintensiven und umständlichen Arbeitsweisen in vielen Unternehmen mittlerweile der Vergangenheit an. Möglich machen das vor allem ERP-Systeme. Als softwarebasierte Anwendungen bündelt ERP („Enterprise-Resource-Planning“) Unternehmensdaten zentral, wodurch die Prozessteuerung und –abwicklung effizienter abläuft. Typische Einsatzbereiche sind der Vertrieb oder die Personalabteilung. Aber auch bei der Steuererklärung können Unternehmen erheblich von solchen Systemen profitieren.
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