Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes beschlossen. „Wir setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts exakt um. Unser Gesetzentwurf stellt die Verschonung von Unternehmen von der Erbschaftsteuer auf eine verfassungsfeste Grundlage. Damit sichern wir langfristig Arbeitsplätze und stärken die Kultur der Familienunternehmen in Deutschland.“ , so der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble.
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