Wenn Eheleute ein gemeinschaftliches Testament (sog. „Berliner Testament“) verfassen, erbt beim Tode des Erstversterbenden der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen alleine. Die Kinder haben allenfalls einen Pflichtteilsanspruch. Ansonsten erben sie erst beim Tode des Längerlebenden. Der Nachteil dieses Testaments ist, dass die Kinder nicht vom Erbschaftsteuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro beim ersten Erbfall profitieren.
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Schlagwort: Erbfall
Erbschaft: Neuregelung des Erbrechts in der Europäischen Union
Immer mehr Menschen arbeiten in europäischen Nachbarländern oder verbringen dort ihren Lebensabend. Viele von ihnen besitzen am neuen Lebensort wie auch im Heimatland Vermögen. Im Todesfall sind die Erben damit oftmals überfordert. Künftig wird die Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU vereinfacht.
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