Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2023, die Sie im Blick haben sollten.
Schlagwort: Energiepauschale
Energiepreispauschale: Musterverfahren der Besteuerung
Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, die im September 2022 ausgezahlt worden ist bzw. bei der eine Minderung der Steuer-Vorauszahlungen erfolgte, und die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger aus dem Dezember 2022 sind nach dem Willen des Gesetzgebers zu versteuern. Nach einer gesetzlichen Fiktion gelten die Einnahmen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer und Pensionäre) oder sonstige Einkünfte (Selbstständige, Rentner). Mittlerweile kommen an der Besteuerung immer mehr Zweifel auf und das (offenbar) erste Musterverfahren liegt nun vor.
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Energiepreispauschale: Ist die Besteuerung überhaupt zulässig?
Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, die im September 2022 ausgezahlt worden ist, und die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger aus dem Dezember 2022 sind nach dem Willen des Gesetzgebers zu versteuern. Nach einer gesetzlichen Fiktion gelten die Einnahmen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer und Pensionäre) oder sonstige Einkünfte (Selbstständige, Rentner).
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Energiepreispauschale für Minijobber + Gutscheincode
Die Energiekosten steigen aktuell rasant. Viele fragen sich, wohin das Ganze noch führen soll. Es gibt jedoch einen Lichtblick: Die Bundesregierung greift jetzt auch Minijobbern und geringfügig Beschäftigten unter die Arme.
Steuererklärung für 2022: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2022 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die Sie für Ihre Steuererklärung 2022 kennen sollten.
Energiekosten: Energiepreispauschale für Studierende
Erwerbstätige haben im September 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR erhalten; Rentner und Pensionäre werden diese im Dezember 2022 bekommen. Aktuell bekommen auch die 3,4 Millionen Studierenden und Fachschüler eine einmalige Energiepreispauschale als Unterstützung gegen die hohen Energiekosten – allerdings nur in Höhe von 200 Euro.
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Inflationsausgleichsprämie: Sonderzahlung vom Arbeitgeber steuerfrei
Weltweit steigen die Energie- und Nahrungsmittelpreise. Die damit verbundene Erhöhung der Lebenshaltungskosten wird für viele in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung.
Aktuell ermöglicht das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ eine neue Steuervergünstigung: Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie („Leistungen zur Abmilderung der Inflation“) gewähren, bleibt diese bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Energiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im Dezember
Auch Rentner sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Dies hat die Ampelkoalition beschlossen. Die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.
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Energiepreispauschale auch für Minijobber
Die sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten sorgen für erhebliche Mehrbelastungen, welche die Bundesregierung nun zumindest für Erwerbstätige ein wenig ausgleichen möchte.
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Energiepreise 2022: Kinderbonus und Energiepauschale für Arbeitnehmer
Die sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten sorgen für erhebliche Mehrbelastungen, welche die Bundesregierung nun ein wenig ausgleichen möchte. Zur Abfederung besonderer Härten aufgrund gestiegener Energiepreise wird im Jahr 2022 eine Entlastung für Familien über die Familienkassen gewährt. Zusätzlich sollen ab dem 1.9.2022 alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen 1 – 5 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt bekommen.