Immer mehr Menschen fühlen sich erschöpft und ausgebrannt – sie leiden unter einem „Burnout„. Eine psychosomatische Erkrankung mit den Symptomen des Burnout und eines psychophysischen Erschöpfungssyndroms stellt grundsätzlich keine „typische Berufskrankheit“ dar. Es handelt sich vielmehr um eine schwer objektivierbare Erkrankung, die Menschen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, treffen kann.
Schlagwort: Burnout
Berufskrankheiten: Psychische Erkrankungen wegen Stress nicht anerkannt
Wenn die berufliche Tätigkeit eine Berufskrankheit verursacht, haben die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, ohne Weiteres eine Berufskrankheit. Vielmehr muss die Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davorstehen. Leider weigern sich die Gerichte und die verantwortlichen Stellen nach wie vor, psychische Erkrankungen als Berufskrankheit anzuerkennen.
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Burnout: Bei beruflichem Zusammenhang Werbungskosten
Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, können Werbungskosten sein, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht. Schwierig ist der Nachweis bei psychosomatischen Erkrankungen, weil davon Menschen aller Bevölkerungskreise unabhängig von einer Erwerbstätigkeit betroffen sein können.
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