Bei Arbeitsunfällen sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VII). Probleme gibt es dabei immer wieder bei Arbeitsunfällen im Homeoffice. Die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht, kann für den Betroffenen große finanzielle Folgen haben: Wenn es ein Arbeitsunfall ist, kommt die Berufsgenossenschaft, also die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens, für die Heilbehandlungskosten auf. Ist es kein Arbeitsunfall, hängt es davon ab, ob der Verletzte eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, muss er Behandlungskosten, die von der Krankenkasse nicht gedeckt sind, selbst tragen.
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Schlagwort: Bundessozialgericht
Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Pflege, Medikamentenbesorgung und Einkäufen
Ehrenamtliche Pflegerinnen und Pfleger genießen bei ihrer Tätigkeit in der Regel den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Geregelt ist dies in § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII. Die versicherte Tätigkeit umfasst Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege und der Mobilität, aber auch Hilfen bei der Haushaltsführung. Passiert einem ehrenamtlichen Helfer ein Fahrradunfall während seiner Tätigkeit, kann daraus auch ein langjähriger Rechtsstreit um Anerkennung werden.
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Arbeitgeberleistungen: „Fahrzeugwerbung“ steht komplett vor dem Aus
Bringt der Arbeitnehmer einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers an seinem privaten Pkw an und erhält er dafür von seinem Arbeitgeber eine Vergütung für die „Fahrzeugwerbung“, so handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG. Diese sind steuerfrei, wenn sie weniger als 256 Euro im Jahr betragen – so die Theorie!
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Midijob: Geringere Sozialbeiträge bei Einkünften unter 850 Euro
Bei einem monatlichen Lohn zwischen 450 Euro und 850 Euro (Gleitzone) gibt es zur Berechnung der Sozialabgaben günstige Regeln (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Man spricht dann von einem Midijob. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet, die nach einer besonderen Berechnungsformel ermittelt wird. Vom Gesamtsozialversicherungsbeitrag muss der Arbeitgeber den vollen Beitragsanteil zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von rund 20 % tragen, die jedoch nicht von der ermäßigten Bemessungsgrundlage, sondern vom Brutto-Monatsverdienst berechnet werden. Der verbleibende Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages ist der Arbeitnehmeranteil.
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Abschlagsfreie Rente mit 63: Welche Arbeitslosenzeiten werden angerechnet?
Die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte (= Abschlagsfreie Rente mit 63) können Versicherte in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Jahre an Versicherungszeiten aufweisen. Seit dem 1.7.2014 gibt’s diese Rente ohne Rentenabschläge – statt wie bisher mit 65 Jahren – bereits mit 63 Jahren (§ 236b SGB VI).
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Familienförderung: Höhere Entlastung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Sie sorgen also mit ihrer Leistung dafür, dass die Sozialsysteme funktionieren. Dennoch müssen sie Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung in gleicher Höhe wie Kinderlose zahlen. Und die Pflegeversicherung?
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Wegeunfälle: Kein Versicherungsschutz bei privater Unterbrechung der Fahrt
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit oder von der Arbeitsstätte nach Hause ereignen. Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Weg gegeben sein. Wegeunfälle sind eine Unterform der Arbeitsunfälle. Solche Wegeunfälle sind in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Versichert ist grundsätzlich der direkte Weg zur Arbeit. Versichert ist auch ein Umweg, wenn dieser aus verkehrstechnischen Gründen gefahren werden muss.
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Kein höheres Elterngeld aufgrund von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
Bemisst sich der Anspruch auf Elterngeld auch nach dem einmal jährlich gezahlten Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder bleiben diese Gelder bei der Bemessung des Elterngeldes als „sonstige Bezüge“ außer Betracht?
Existenzgründer: Keine freiwillige Arbeitslosenversicherung wegen einer Sperrzeit
Existenzgründer haben die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern (§ 28a SGB III). So haben Sie die Chance, sich für wenig Geld ordentliche Leistungen für den Fall zu erhalten, dass plötzlich die Aufträge wegbrechen, sie ihren Betrieb schließen und die Selbstständigkeit aufgeben müssen.
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Home-Office: Kein Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung. Sie sind versichert über die gesetzliche Unfallversicherung und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VII). Aber gilt das auch bei Ausübung der Tätigkeit in einem Home-Office?
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Kein Haushaltsscheck für Wohnungseigentümergemeinschaft
Bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit einem Monatsverdienst unter 450 Euro gibt es für den Privathaushalt als Arbeitgeber eine wesentliche Erleichterung: Zur Anmeldung und Beitragszahlung kann – und muss! – der Arbeitgeber den sog. Haushaltsscheck verwenden.
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Kindererziehung: Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Eltern?
Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Sollen deshalb Mütter und Väter zum Ausgleich für die Erziehung ihrer Kinder geringere Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen – und Kinderlose damit höhere Beiträge?
Vorgezogene Altersrente: Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehern ist rechtens
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen ab 63 Jahren eine zwangsweise Frühverrentung hinnehmen (§ 12a SGB II). Wer die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann vom Jobcenter dazu aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen.
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Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit Kind nicht absetzbar
Oftmals zieht nach der Trennung der sorgeberechtigte Elternteil mit dem gemeinsamen Kind weg an einen entfernten Ort. Will der andere Elternteil (meist der Vater) den Kontakt mit seinem Kind aufrechterhalten, muss er weite Wege und damit hohe Aufwendungen für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung, ggf. auch für Flüge und Mietwagen vor Ort in Kauf nehmen. Die Kosten dürfen allerdings nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Warum?
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