Schlagwort: Bonus

Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen der Krankenkasse

Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen der Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen gewähren ihren Versicherten einen Bonus, wenn sie „Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V oder Leistungen für Schutzimpfungen nach § 20i SGB V in Anspruch nehmen“ (§ 65a Abs. 1 SGB V).
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Pflegezusatzversicherung: Einkommensunabhängige Förderung

Pflegezusatzversicherung: Einkommensunabhängige Förderung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um im Fall der Pflegebedürftigkeit die tatsächlichen Kosten zu decken. Daher ist eine private Pflegezusatzversicherung eine notwendige und sinnvolle Ergänzung.
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