Gesetzliche Krankenkassen gewähren ihren Versicherten einen Bonus, wenn sie „Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V oder Leistungen für Schutzimpfungen nach § 20i SGB V in Anspruch nehmen“ (§ 65a Abs. 1 SGB V).
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Schlagwort: Bonus
Pflegezusatzversicherung: Einkommensunabhängige Förderung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um im Fall der Pflegebedürftigkeit die tatsächlichen Kosten zu decken. Daher ist eine private Pflegezusatzversicherung eine notwendige und sinnvolle Ergänzung.
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Treuerabatt: Wir gestalten unsere Preise neu
Seit rund 10 Jahren sorgen wir dafür, dass unsere Kunden das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen und ganz legal Steuern sparen. Jedes Jahr werden wir dabei ein Stückchen besser.