Wer sich auf die Suche nach einem Job begibt, lässt dabei nicht nur Zeit, Stress und Nerven, sondern oftmals auch viel Geld. Besteht kein Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein durch die Agentur für Arbeit, kann man sich auch anders behelfen: Ein Teil der Ausgaben der privaten Arbeitsvermittlung kann von der Steuer abgesetzt werden.
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