Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Einkommensgrenzen für die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies betrifft sowohl die allgemeine Einkommensgrenze als auch die spezielle Grenze für Minijobber. Lesen Sie hier die neuen Werte und was zu beachten ist.
Schlagwort: Bezugsgröße
Höhere Einkommensgrenze für Familienversicherung
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet.
Krankenversicherung: Geringere Belastungsgrenze für Zuzahlungen in 2018
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für alle möglichen medizinischen Leistungen Zuzahlungen leisten und Eigenanteile übernehmen, z. B. zu Arzneimitteln, Massagen, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung. Bei den Zuzahlungen gibt es jedoch eine Belastungsgrenze, die vor finanzieller Überforderung schützen soll. Die Eigenbelastung des Versicherten und seiner Familie ist begrenzt auf 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken auf 1 %.
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