Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umgewandelt werden. Hierbei bleiben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2023: 3.624 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Diese Regelung macht die Gehaltsumwandlung besonders attraktiv, da sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der Ersparnis der Sozialabgaben profitieren.
Schlagwort: Betriebliche Altersvorsorge
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung
Das Thema Entgeltumwandlung ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein außerordentlich spannendes. Leider ist es teilweise aber auch eine sehr komplexe Angelegenheit, die wir in diesem Beitrag gerne genauer beleuchten möchten. Eingangs sei gesagt, dass es sich lohnt mit einem qualifizierten Steuerberater über die Thematik zu sprechen und sich in umfassendem Maße beraten zu lassen. Für eine geregelte Altersvorsorge spielt die Entgeltumwandlung eine wichtige Rolle und kann Sie im Alter zusätzlich absichern.
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Betriebliche Altersvorsorge: Auszahlung aus US-Pensionsplan begünstigt
Zahlreiche Arbeitnehmer haben für eine gewisse Zeit in den USA gearbeitet und dort auch Pensionsansprüche erworben. Bei der späteren Auszahlung der Pension stellt sich die Frage, wie diese zu besteuern ist, wenn der Arbeitnehmer mittlerweile wieder in Deutschland wohnt.
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Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung bei Midijobs sehr vorteilhaft
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts im Wege der Entgeltumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge anzusparen (§ 1a BetrAVG). Falls der Arbeitgeber keine eigene
Altersvorsorge anbietet, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt. Vorteil der Entgeltumwandlung ist, dass der umgewandelte Teil des Bruttogehalts steuer- und
sozialversicherungsfrei bleibt.
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