Im Jahre 2014 hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge rechtswidrig sind und von den Banken zu erstatten sind. Dies betrifft insbesondere Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung, nicht jedoch Bausparverträge.
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