Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) gezahlt werden, sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG, § 1 SvEV). Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Zuschläge neben dem Grundlohn geleistet werden; sie dürfen nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sein.
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Schlagwort: Aufzeichnungen
GoBD in der Buchhaltung und steuerliche Behandlung von Rechnungen
„Das setze ich von der Steuer ab“, ist ein Satz, der deutlich leichter über die Lippen geht, als er in der Realität umsetzbar ist. Denn: Um eine Rechnung von der Steuer absetzen zu können, muss diese auch entsprechend erstellt worden sein. Eine Herausforderung kann das für beide Seiten sein – für den Handwerksbetrieb, der sich eher um die Ausführung von Aufträgen kümmert, als um die Erstellung von Rechnungen, und für den Endverbraucher, der gar nicht weiß, auf welche Details er mit der Prüf-Brille achten muss. Wichtige Hinweise und Tipps gibt es in diesem Beitrag.
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